Bei unauffälligem Verlauf:

  • Abklärung alle 6–12 Monate

Bei Auffälligkeiten oder nach Unfällen/ Knochenbrüchen:

  • individuell angepasst, ggf. häufiger

Die Verlaufskontrolle ist zentral, um das Ausmaß einzuschätzen und rechtzeitig mit einer entsprechenden Behandlung zu reagieren.