Eine fachärztliche Abklärung in der Kinderorthopädie ist sinnvoll, wenn:

  • die Achsfehlstellung nach dem 7. Lebensjahr bestehen bleibt
  • sich die X-Beine verschlechtern statt verbessern
  • eine deutliche Asymmetrie vorliegt (ein Bein stärker betroffen)
  • das Kind Schmerzen hat (Kniegelenk oder Hüfte)
  • der Abstand zwischen den Knöcheln über 8 cm beträgt

Diese Kriterien helfen, harmlose von behandlungsbedürftigen Verläufen bei Kindern und Jugendlichen zu unterscheiden.