Bei unauffälligem Verlauf:
- Abklärung alle 6–12 Monate
Bei Auffälligkeiten oder nach Unfällen/ Knochenbrüchen:
- individuell angepasst, ggf. häufiger
Die Verlaufskontrolle ist zentral, um das Ausmaß einzuschätzen und rechtzeitig mit einer entsprechenden Behandlung zu reagieren.