Eine fachärztliche Abklärung in der Kinderorthopädie ist sinnvoll, wenn:
- die Achsfehlstellung nach dem 7. Lebensjahr bestehen bleibt
- sich die X-Beine verschlechtern statt verbessern
- eine deutliche Asymmetrie vorliegt (ein Bein stärker betroffen)
- das Kind Schmerzen hat (Kniegelenk oder Hüfte)
- der Abstand zwischen den Knöcheln über 8 cm beträgt
Diese Kriterien helfen, harmlose von behandlungsbedürftigen Verläufen bei Kindern und Jugendlichen zu unterscheiden.